CCC für Abschaffung des »Hackerparagraphen«

Der Chaos Computer Club e.V. (www​.ccc​.de), kurz CCC, hat in einem umfas­senden Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Auswirkungen des so genannten “Hackerparagraphen” unter­sucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB unge­eignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.

In einer umfas­senden Stellungnahme des CCC und dem zuge­hö­rigen Presseartikel macht der CCCinsgesamt deutlich, dass das Ziel des Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und –benutzern senkt das Sicherheitsniveau in Deutschland. Gleichzeitig folgt daraus ein Standortnachteil für die deutsche Forschung und Wirtschaft.

Die Gesetzesänderung bringt keinerlei objek­tiven Nutzen, aber erheb­liche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfas­sungs­mäßige Rechte vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die Forschungs– und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abge­schafft werden“, fordert CCC-Sprecher Rieger.

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