Petitionsausschuss zieht falsche Schlüsse

Am gestrigen Montag tagte der Petitionsausschuss zur letztes Jahr einge­brachten Online-Petition gegen das mitt­ler­weile in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG). Diese Petition ist in sofern eine besondere, da Franziska Heine, als Initiatorin der Petition, sowie der AK Zensur es innerhalb kürzester Zeit geschafft haben, über 134.000 Unterstützer und Mitzeichner zu finden — womit sie die bislang erfolg­reichste öffent­liche Petition in der Geschichte des Bundestages wurde. Die zweite Besonderheit ist der Gegenstand der Petition selbst. Es dreht sich um ein Gesetz, das zum Petitionsstart im April 2009 nur geplant aber mitt­ler­weile in Kraft getreten ist und das eigentlich niemand mehr wirklich haben will — selbst die für das Gesetz verant­wort­lichen Parteien distan­zieren sich von den getrof­fenen Regelungen zum Aufbau einer Sperrinfrastruktur.

Dadurch erklären sich dann auch die zum größten Teil »harmlosen« Fragen der Bundestagsvertreter an Franziska Heine. Im Großen und Ganzen war man sich darüber einig, dass ein reines Sperrgesetz keine sehr gute Idee ist. Beim Verfolgen des Live-Streams aus dem Bundestag beschlich mich aber mehr und mehr das Gefühl, dass von poli­ti­scher Seite teilweise gar nicht wirklich verstanden wurde, worum es den Petenten eigentlich geht und warum die Errichtung einer Zensurinfrastruktur so gefährlich ist. In dieser Sache sind wir leider alle noch keinen Schritt weiter. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer freien Netzinfrastruktur ist nach wie vor in den Politikerköpfen nicht vorhanden — oder noch schlimmer, indem Zensur sogar als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität oder zum Schutz von Kindern angesehen wird.

Aber nicht nur die Petentin selbst musste sich den Fragen der Abgeordneten stellen. So wurden in der Runde viele Fragen an die Regierung bezüglich recht­licher Bedenken zum status quo gerichtet, die aber allesamt in meinen Augen nicht zufrie­den­stellend beant­wortet wurden. Das ZugErschwG hat seit heute Gültigkeit. Von der Regierung wurde aller­dings in einem internen Beschluss die Durchsetzung durch das BKA, also das Erstellen der Sperrlisten, bis auf Weiteres ausge­setzt. Hier wurde im Petitionsausschuss damit argu­men­tiert, dass das ZugErschwG dies durchaus so vorsieht, da keinerlei Fristen zur Durchsetzung der Sperren genannt fest­ge­schrieben wurden. Man möchte statt dessen dem Vorschlag »erst Löschen dann Sperren« folgen. Zudem soll dieses Vorgehen jetzt ein Jahr lang evaluiert werden, um dann noch­einmal darüber zu entscheiden, ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht. Da frage ich mich doch ernsthaft, wie man ein Gesetz, das man nicht anwendet evalu­ieren und auf Tauglichkeit prüfen möchte?

Zudem beher­bergt das Vorgehen, das Gesetz auf Grund der nicht­vor­han­denen und fest­ge­schrie­benen Fristen einfach »schlummern« zu lassen jede Menge Sprengstoff. Das BKA ist zur Zeit ange­halten, keine Listen zu erstellen. Die Provider, die seit heute aber laut Gesetz die Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen, halten sich sehr wahr­scheinlich bereit, Sperrungen umzu­setzen. Vor allem, da die Provider nach den schon im Vorfeld abge­schlos­senen Verträgen die Zensurinfrastruktur einge­richtet haben. Das ZugErschwG ist im jetzigen Zustand eine Zeitbombe, die von der Regierung jederzeit gezündet werden kann. Dem BKA wird hier eine Art Freischein geliefert, alles für eine Sperrung vorzu­be­reiten und Listen an die Provider auszu­liefern. Beteuerungen von Politikern zum jetzigen Zeitpunkt hin oder her — in ein paar Montaten inter­es­siert doch das Geschwätz von gestern nicht mehr.

Allein aus diesem Grund, und das hat Franziska Heine gestern im Petitionsausschuss mehrfach versucht heraus­zu­stellen, muss dieses Gesetz besser jetzt sofort als in ein paar Wochen verschwinden und annuliert werden. Hier ist eine saubere Lösung wünschenswert um einer­seits Rechtssicherheit für die Provider zu bekommen und ande­rer­seits das Thema Zugangserschwerung und Zensurinfrastruktur wieder aus den Gesetzbüchern verschwinden zu lassen.

Diese Auffassung teilen unter anderem auch Vertreter aus anderen Parteien. Die SPD, die Grünen und Die Linke haben für den kommenden Donnerstag bereits entspre­chende Aufhebungsverfahren ange­kündigt, die im Bundestag in einer ersten Lesung disku­tiert werden sollen. Hier könnte die FDP zeigen, dass sie es mit ihren Wahlkampfaussagen wie »wir stoppen das ZugErschwG« ernst gemeint hat indem sie dem Vorhaben der Oppositionsparteien zustimmt. Allerdings fürchte ich, dass in den Augen der FDP das Gesetz bereits als gestoppt angesehen wird und es keiner weiteren Maßnahmen erfordert. Man möchte sich ja mit dem Koalitionspartner CDU/CSU weiterhin gut stellen.

Wie zu erwarten hat es die CDU im Petitionsausschuss (mal wieder) geschafft, Unverständnis für die Sorgen und Wünsche der Petentin sowie für tech­nische Zusammenhänge öffentlich zur Schau zu stellen. Herausragend darin war Volker Siegfried Kauder, der scheinbar nicht verstanden hat, dass die Petiton schon lange vor der Beschließung des Gesetzes einge­reicht wurde und es durchaus sehr viele Versuche gab, auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Allgemein sah er seine Aufgabe im Ausschuss auch eher darin, die durchaus sachliche Diskussion stören zu müssen anstatt Sinnvolles beizu­tragen. Mit solchen Politikern in führenden Positionen ist die CDU in meinen Augen zur Zeit untragbar.

Etwas diffe­ren­zierter und besser vorbe­reitet verkaufte sich Dr. Thomas Feist, ebenfalls CDU. Die Fragen hatten tatsächlich Bezug zur Sache, aller­dings war hier eine gewisse »Lernresistenz« zu bemerken, wie auch diese Meldung auf seiner Webseite zeigt. In der CDU/CSU werden scheinbar die Begriffe »Löschen« und »Sperren« verwechselt, wenn man das ZugErschwG nach wie vor unter­stützt. Zudem würde ich gerne einmal die »Experten« kennen­lernen, die ihm versi­chert haben, dass die Technik zur Umgehung der Netzsperren den Konsumenten kinder­por­no­gra­fi­schen Materials nicht zur Verfügung stünden. Da stellt sich mir doch gleich die Frage, woher die Fachleute wissen wollen, welche tech­ni­schen Vorraussetzungen der 0815-Kinderprono-Konsument hat. Zumal die Änderung eines Nameservers — je nach System — nur eine Sache von wenigen Sekunden ist und keiner spezi­ellen Technik bedarf. Im Web findet genügend, nur wenige Sekunden dauernde, Anleitungsvideos, wie man beispiels­weise unter Windows alter­native Nameserver einträgt. Spätestens, seit dem selbst Google dafür wirbt, die eigenen Google-Nameserver zu verwenden dürfte es sich nicht mehr um geheimes Technikwissen handeln, wenn man die benutzten Nameserver ändern möchte. DAS bekommt wirklich jedes Kind hin. Schade, dass Politiker auf solche »Experten« ange­wiesen sind.

Die SPD-Vertreter haben es in meinen Augen etwas übertrieben, fast bei jeder Wortmeldung zu betonen, wie sehr man in der SPD das Gesetz abschaffen möchte. Gerade auf Grund der Mitwirkung an dem Zustandekommen des Gesetzes war das doch wenig glaubhaft und eher peinlich. Das Eingestehen von Fehlern in der Vergangenheit ist aller­dings schon ein Schritt in die richtige Richtung. Die Zukunft muss zeigen, wie ernst es der SPD mit Netzpolitik ist. In der Opposition haben sie jeztt die Gelegenheit und Zeit, sich ein besseres und glaub­wür­di­geres Profil in Netz– und Bürgerrechtsthemen zuzulegen. Ein Anfang wäre das Kippen des Zugangserschwerungsgesetzes.

Das Gesamtergebnis des Petitionsausschusses selbst ist aber wahr­scheinlich, trotz der vielen positiven Bekundungen seitens der Politiker, nicht unbedingt im Sinne der Petenten und Zensurgegner. Entweder, das ZugErschwG bleibt im Dornröschenschlaf erhalten, was zu einer Verfassungsklage seitens des AK Zensur führen wird. Oder das Gesetz wird abge­schafft, um dann gegen ein neues Löschgesetz ersetzt zu werden.

Dabei braucht es gar kein expli­zites Löschgesetz — die vorhan­denen Gesetze und Mittel reichen, um kinder­por­no­gra­fische Inhalte aus dem Netz entfernen zu lassen. Franziska Heine hat in der Fragerunde hier als Beispiel Phishing-Seiten genannt, die schon wenige Stunden nach Bekanntwerden entfernt werden. Warum sollten also Werkzeuge, die bei gefälschten Bankseiten funk­tio­nieren nicht auch bei der Löschung von anderen, eindeutig illegalen Inhalten funktionieren?

Leider steht zu befürchten, dass der Bundestag sich auf die Idee, ein Löschgesetz zu verab­schieden einschießen wird. So ein Gesetz braucht aber niemand und so ein Gesetz will auch niemand. Immerhin könnte Franziska Heine ihre im Petitionsausschuss gemachte Bemerkung »bei der nächsten Petition kann ich das besser« wahr machen. Dieser Hinweis auf die »nächste Petition« wird in manchen Ohren der anwe­senden alten Herren wahr­scheinlich als Drohung ange­kommen sein.

Alles in allem hat Franziska Heine im Petitionsausschuss eine sehr gute Figur gemacht, hat alle an sie gerich­teten Fragen souverän beant­wortet und die Bedenken und Forderungen der Petenten sehr gut vermittelt. Ein ganz großes Dankeschön von meiner Seite dafür! Schade nur, dass der Petitionsausschuss erst jetzt, fast ein Jahr nach dem Einreichen der Petition zusam­menkam — jetzt, wo das Kind eigentlich schon lange im Brunnen liegt.

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3 Kommentare

  1. Kleine Korrektur: Das war wohl nicht Volker Kauder, sondern sein Bruder Siegfried.

  2. Danke für den Hinweis, von denen gibt es also noch mehr… ;-)

  3. […] byteorder’s weblog » Petitionsausschuss zieht falsche Schlüsse Byteorder hat das Geschehen rund um die Petitionsanhörung sehr gut zusam­men­ge­fasst und analy­siert. (tags: wrb Zensur Petition) […]

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