Sicherheitsbedürfnis vs. Privatsphäre

ZDF TestbildHeute ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird ein Urteil zur bisher größten Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik verkünden. Knapp 35.000 (!) Bürger haben gegen die mitt­ler­weile einge­führte Vorratsdatenspeicherung geklagt, mit der Begründung, der Staat würde die Privatsphäre seiner Bürger durch­lö­chern und torpe­dieren. Passend dazu fragt »ZDF heute« unter anderem auf facebook nach der eigenen Meinung zum Thema. Aufmerksam gemacht wurde ich darauf übrigens per E-Mail von einem ZDF-Mitarbeiter. Dieser ist wohl bei Recherchen im Netz über meinen Blogbeitrag zum Thema »Mobilitätsvorhersagen dank Vorratsdaten« gestolpert.

In dem kurzen Video in der ZDF-Mediathek frag Claus Kleber, wie es um den Konflikt zwischen unserem Sicherheitsbedürfnis und unserem Bedürfnis nach Privatsphäre steht. Die in dem kurzen Beitrag gegen­über­ge­stellten Themen sind aber in meinen Augen äußerst schlecht gewählt. So wird die durch den Staat durch­ge­führte, verdachts­un­ab­hängige Vorratsdatenspeicherung und das durch den Staat erzwungene Anhäufen brisanter Daten über fast jeden Bundesbürger in einem Atemzug mit einer Aussage des facebook-Gründers Mark Zuckerberg genannt, der Privatsphäre für nicht mehr zeitgemäß hält, weil die Nutzer im Netz weit mehr über sich verraten, als ein Staat jemals wissen möchte.

Hier wird vom ZDF eine Diskussion über zwei Dinge vom Zaun gebrochen, die wenig mitein­ander zu tun haben bzw. sich nicht sehr gut vergleichen lassen. Es geht natürlich in beiden Fällen um unsere Privatsphäre und um unsere Daten. Aber der Weg, wie diese Daten erfasst werden unter­scheidet sich doch stark. In beispiels­weise dem Fall von facebook bin ich, der Nutzer selbst dafür verant­wortlich, was und in welcher Form ich über mich preisgebe. Es zwingt mich zudem niemand, echte, wahr­heits­ge­treue Angaben in meinem Profil zu machen — ja, wenn ich es möchte kann ich auf facebook oder anderen Plattformen in eine gänzlich frei erfundene Rolle schlüpfen. Natürlich werden die persön­lichen Daten durch Vernetzung mit anderen Nutzern präziser, aber auch hier bin ich nicht gezwungen, ein voll­stän­diges Profil abzu­liefern. Dass das dennoch häufig passiert und viele Nutzer ihre Privatsphäre im so genannten Web 2.0 der Öffent­lichkeit preis­geben basiert auf deren freien Entscheidung. Und jeder Nutzer legt hier für sich allein die Grenze dessen fest, wo die eigene Privatsphäre beginnt. Für den einen ist die Nennung des Realnamens schon zu viel, andere teilen mit der Öffent­lichkeit dafür fast alles.

Aus diesem Verhalten aber generell zu folgern, Privatsphäre im Netz wäre schon lange nicht mehr gegeben, ist schlicht falsch. Wenn ich keine Lust mehr habe, facebook & Co zu nutzen, dann lasse ich es einfach sein. Ich lösche meinen Account und bleibe der Plattform fern. Und selbst wenn meine Daten vom Anbieter nicht sofort gelöscht werden besteht doch noch die Chance, dass die für den Anbieter inter­es­santen und lukra­tiven Angaben schnell an Aktualität verlieren. Und hier kommt auch schon ein weiterer wichtiger Aspekt zum Vorschein: die Motivation. Unternehmen wie facebook, wer-kennt-wen, studiVZ und wie sie alle heißen haben ein Ziel: sie möchten Geld verdienen. Dessen sollte man sich immer bei der Nutzung solcher Dienste bewusst sein.

Auf der anderen Seite steht nun der Staat, der ebenfalls ein immer größer werdendes Interesse an unseren Daten hat. Dabei inter­es­siert es den Staat wahr­scheinlich weniger, wie der Hamster heißt oder ob man gerade einen Kaffee trinkt. Beim Thema Vernetzung sieht das aber anders aus. Hier ist der Staat sehr wohl daran inter­es­siert, wann wir wo mit wem (elek­tro­nisch) Kontakt haben. Seit nun zwei Jahren werden von allen Bürgern dieses Landes die Eckdaten der Telekommunikation für sechs Monate auf Vorrat gespei­chert. Das beinhaltet bei Telefonaten die Uhrzeit von Begin und Ende des Gesprächs sowie die Nummer des angerufen Anschlusses. Bei Gesprächen über das Mobilfunknetz kommt auch noch die Ortsinformationen hinzu. Bei SMS und E-Mails werden ebenfalls die betei­ligten Sender und Empfänger mitge­schrieben. So lässt sich für die vergan­genen Monate ein nahezu lücken­loses Kommunikationsprofil von fast  jedem erstellen. Ungefragt und ohne Möglichkeit, dem zu entkommen — von der Möglichkeit, einfach keine modernen Kommunikationsmittel mehr zu nutzen einmal abgesehen.

Und hier haben wir auch den großen Unterschied zu der aufge­weichten Privatsphäre im Netz und dem vom Staat einge­setzten Mittel, mehr über unser Leben in Erfahrung zu bringen. Es fehlt die Freiwilligkeit. Der Personalausweis in meiner Tasche sagt mir, dass ich »Mitglied« in einem mehr oder weniger exklu­siven »Verein« mit über 80 Millionen Mitgliedern bin. Austritt ist nur schwer möglich, ich muss mich den Regeln beugen — wofür ich auch gewisse Rechte in Anspruch nehmen darf. Gegen die neu einge­führte Pauschalüberwachung kann ich aber nichts tun. In einem sozialen Netzwerk im Web kann ich die Nutzung einstellen, wenn mir die Datenschutzrichtlinien nicht mehr zusagen. Der staat­lichen Datenerfassung bin ich aber ausge­liefert. Die Selbstbestimmung, was mit meinen Daten geschieht und wer welche Daten von mir erfassen darf wird mir genommen. Das ist ein, in meinen Augen, sehr großer Unterschied und macht staat­liche Datenspeicherung um einige Größenordnungen brisanter als es ein persön­liches Profil in einem Social Network je sein könnte. Selbst bei großen »Datenkraken« wie facebook oder Google habe ich als Nutzer immer die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen der eigenen Profilbildung entge­gen­zu­steuern und mich der Datenerfassung zu entziehen, ohne meine Privatsphäre zu gefährden. Versuche ich mich, der staat­lichen Datenerfassung zu entziehen — zum Beispiel durch den Einsatz anonymer Handys oder der Nutzung von Anonymisierungsdiensten und Verschlüsselung — mache ich mich gleich verdächtig.

Auch sollte man das Motiv nicht aus den Augen verlieren. Warum speichert ein Staat so viele Daten über die eigenen Bürger? Es sind natürlich keine wirt­schaft­lichen Interessen, soviel ist klar. Es bleibt also nur noch Kontrolle. Die Politik vermag das aber euphe­mis­ti­scher mit »Sicherheit« zu umschreiben. Die Vorratsdatenspeicherung dient, so Politikeraussagen, dem Zweck, im Falle von Terrorismus oder schweren Straftaten die Ermittlungen zu verein­fachen und zu unter­stützen — aber der Preis ist hoch. Über 80 Millionen Menschen werden unter einen Generalverdacht gestellt und müssen gravie­rende Eingriffe in die Privatsphäre erdulden, für ein Werkzeug, das bisher die eigene Wirksamkeit noch nicht unter Beweis stellen konnte. So haben Untersuchungen ergeben, dass gerade einmal nur in 0,01% der Fälle, in denen auf Vorratsdaten zurück­ge­griffen wurde, diese hilfreich bei der Aufklärung waren. Zudem waren das alles Fälle von ohnehin schon begangen Straftaten. Eine Präventionswirkung konnte noch nicht fest­ge­stellt werden. Vorratsdatenspeicherung ist zur Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus wirkungslos.

Damit ist die Eingangsfrage, wie es um den Konflikt zwischen Sicherheitsempfinden und Privatsphäre steht klar beant­wortet. Es gibt eigentlich gar keinen Konflikt, weil die persön­liche Sicherheit durch Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung nicht erhöht wird. Dafür einen derart massiven Eingriff in die Privatsphäre und das eigene Kommunikationsverhalten hinzu­nehmen ist schlicht eine Zumutung und untragbar. Ein klares »ja« also zur Privatsphäre. Die dadurch entste­henden »Sicherheitsrisiken« sind nur marginal und überschaubar, wenn überhaupt vorhanden.

Nachdem ich mir zahl­reiche Kommentare auf facebook zu der Diskussionsaufforderung von »ZDF heute« durch­ge­lesen habe ist es viel­leicht gar nicht so schlecht, dass Datenschutz– und Privatsphärenverständnis à la facebook mit staat­licher Vorratsdatenspeicherung in einen Topf geworfen wurde. Ich hoffe aller­dings, dass in einem eventuell folgenden Beitrag im ZDF auch auf die Unterschiede aufmerksam gemacht wird. Denn die frei­willige Privatsphärenaufgabe ist in keinster Weise mit staatlich oktroy­ierter Zwangserfassung vergleichbar.

Ich möchte hiermit alle Leser auffordern, sich an dem Aufruf des ZDF zu betei­ligen und die eigene Meinung zum Thema Vorratsdatenspeicherung in den Kommentaren auf facebook zu hinter­lassen — ob mit echtem oder fiktivem Profil ist, denke ich, egal. *g*

Weitere Informationen

Ich gehe derweil noch einen Kaffee trinken und füttere den Hamster.

UPDATE vom 02.03.2010: Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass es in der Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht. Alle bisher ange­sam­melten Daten müssen unver­züglich bei den Providern gelöscht werden! DANKE nach Karlsruhe!

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