UN-Konvention gegen Korruption & Klüngel

Vorhin in der Sendung »phoenix Runde« ging es um das Thema »Korruption und Klüngel — Bananenrepublik Deutschland?«. Leider habe ich nur noch das Ende der Sendung verfolgen können, aber die dort bespro­chenen Themen haben mir schon fast wieder gereicht, mir das Abendessen nochmal durch den Kopf gehen zu lassen. Im letzten Drittel der Sendezeit ging es um zwei Sachverhalte, die mir so in der Form noch nicht bewusst waren und in meinen Augen dringend geändert gehören.

Zum einen war die Weisungsbefugnis von Staatsanwälten ein Thema. Hier wurde vor allem von Herr Jerzy Montag (B’90/Die Grünen) und Herr Frank Überall (Politikwissenschaftler und Klüngelexperte) gut dargelegt, warum es schlecht ist, dass die Justizminister der Länder gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungs­befugt sind. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass Ermittlungen im poli­ti­schen Umfeld verzögert oder sogar ganz einge­stellt werden. Eine für meinen Geschmack sehr bedenk­liche Einflussmöglichkeit der Politik auf die Judikative, die es in einer Demokratie so nicht geben dürfte. Günter Krings (stell­ver­tre­tender Fraktionsvorsitzender, CDU) versuchte diesen Missstand zwar zu beschwich­tigen, indem er die demo­kra­tische und poli­tische Kontrolle der Staatsanwaltschaft vertei­digte — und in gewisser Weise hat er damit viel­leicht sogar Recht, aller­dings wäre hier deutlich mehr Transparenz ange­bracht. Das von ihm gebrachte Beispiel »Pofalla« taugt meiner Meinung aber wenig, den Standpunkt für die Kontrolle von »wild gewor­denen Staatsanwaltschaften« zu festigen. Fälschlicherweise wurde gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla (CDU) wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Aber das kann leider jedem Bundesbürger passieren, auch CDU-Abgeordneten.

Korruption

© Arno Bachert / pixelio

Über dieses Thema kam die Diskussionsrunde dann zum Thema Korruption und Bestechung — und hier verging mir dann die gute Laune vollends. Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch mit dem § 108e den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Allerdings greift diese Regelung viel zu kurz. Ein »Gummiparagraph« der letzten Endes nur die direkte Einflussnahme in Parlamentsentscheidungen, also den Verkauf der eigenen Stimme in Abstimmungen unter Strafe stellt. Vorteilnahme für Dritte — zum Beispiel Familienmitglieder, die Partei usw. — fallen ebenso wenig darunter wie ganz allgemein gesprochen das gesamte außer­par­la­men­ta­rische Verhalten des Abgeordneten. Da Entscheidungen im Parlament aber im Vorfeld schon in Fraktions– und Koalitionsverhandlungen bestimmt werden, diese aber durch den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht geschützt werden, ist hier Tür und Tor zur Korruption geöffnet.

Interessant an dieser offen­sicht­lichen Gesetzeslücke ist dabei zudem, dass Deutschland bereits im Dezember 2003 das Überein­kommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC) zusammen mit 140 anderen Ländern unter­zeichnet hat. Allerdings wurden die UNCAC-Forderungen bis heute in Deutschland nicht umgesetzt, die UN-Vorgaben also noch nicht rati­fi­ziert. Unter anderem unter­scheidet die UN-Vereinbarung nicht zwischen Beamten und Abgeordneten. und als Bestechung eines Amtsträgers definiert die UN das mittelbare oder unmit­telbare Fordern oder Annehmen eines unge­recht­fer­tigten Vorteils — egal ob für sich oder andere — mit dem Ziel, die Handlung des Amtsträgers in seiner Dienstausübung zu beein­flussen. Diese straffe Regelung gilt im deutschen Gesetz bisher so nur für Beamte. Um dem UN-Abkommen Rechnung zu tragen müsste die Sonderstellung für Abgeordnete aufge­hoben werden.

Seit nun über sechs Jahren ist in diesem Bereich nichts geschehen. Eine Anpassung des § 108e StGB, so dass die UN-Vorgaben erfüllt werden, konnte auf Grund des Fehlens einer parla­men­ta­ri­schen Mehrheit im Bundestag trotz vielfach gestar­teter Bemühungen nicht durch­ge­setzt werden. In anderen Bereichen aller­dings wurde in den letzten Jahren immer wieder das ein oder andere umstrittene Gesetz — als Beispiele seien hier nur die Vorratsdatenspeicherung oder der so genannte »Hackerparagraph« genannt — mit Verweisen auf Internationale Absprachen und Vorgaben durch­ge­drückt. Kaum geht es aber um den (Korruptions-)Freiraum der Abgeordneten wird es bedenklich still. Immer wieder geistern große Korruptionsskandale aus anderen Ländern, beispiels­weise Italien durch die Medien, die wir oftmals mit einem Schmunzeln verfolgen. Mir vergeht mitt­ler­weile aller­dings das Lachen, da mich immer stärker die Befürchtung beschleicht, von einem ganz ähnlichen Sumpf umgeben zu sein — nur besser versteckt. Italien hat die UNCAC-Bestimmungen übrigens ebenfalls unter­schrieben und bis heute noch nicht rati­fi­ziert. Keine wirkliche Überra­schung, oder?

Jörg Tauss hat nun in seinem Blog tauss-gezwitscher ange­kündigt, in den nächsten Tagen eine Petition mit der Aufforderung zur Umsetzung der UN-Vereinbarung im Bundestag einzu­reichen. Sobald die Petition online gezeichnet werden kann sollten wir alle nicht zögern unsere digitale Zustimmung zu diesem Antrag zu geben — und ganz wichtig: weiter­sagen, infor­mieren und mobi­li­sieren. Die Umsetzung des UN-Übereinkommens ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung zu einem trans­pa­ren­teren Staat. Mit Aktionen wie »Rent-A-Rüttgers« oder Mövenpick-Parteien unter­gräbt die Politik zur Zeit das Vertrauen der Bürger — hier muss sich etwas ändern. Jetzt.

Ich sehe auch keine Argumente — ohne den Abgeordneten zugleich Böses zu unter­stellen — warum sich Politiker dieses Landes gegen die Ratifizierung der UNCAC entscheiden sollten. Liebe Parlamentarier, wie hat man in den letzten Wochen von euch doch immer und immer wieder hören dürfen »Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten!«? Wenn diese Aussage mehr als nur eine leere Phrase war, dann setzt das jetzt auch bitte um.

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2 Kommentare

  1. Zu beiden Themen gibt es bereits Anträge, die aber leider (noch nicht) in der Antragsfabrik sind:

    http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm/Änderungsanträge/1._Bundesparteitag_2010

  2. Eine poli­tische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten verstösst gegen einschlä­giges Völkerrecht bzw. ist mit »Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte« — angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand, und von der Generalversammlung durch Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 gebilligt — unvereinbar.

    Zuwiderhandlungen gegen diese — für den Staatsanwalt verbind­lichen Richtlinien (Ziffer 23) — sind als völker­rechts­widrige Handlungen i.S.d. Kapitel 1 der UN Res. 56/83 anzusehen und lösen u.a. Wiedergutmachung gem. Artikel 29 ff. b.b. Resolution aus, wobei Artikel 32 die Unerheblichkeit inner­staat­lichen Rechts wirksam unterstreicht.

    Jörg Hensel
    Ringvorsorge

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