UN-Konvention gegen Korruption & Klüngel
Vorhin in der Sendung »phoenix Runde« ging es um das Thema »Korruption und Klüngel — Bananenrepublik Deutschland?«. Leider habe ich nur noch das Ende der Sendung verfolgen können, aber die dort besprochenen Themen haben mir schon fast wieder gereicht, mir das Abendessen nochmal durch den Kopf gehen zu lassen. Im letzten Drittel der Sendezeit ging es um zwei Sachverhalte, die mir so in der Form noch nicht bewusst waren und in meinen Augen dringend geändert gehören.
Zum einen war die Weisungsbefugnis von Staatsanwälten ein Thema. Hier wurde vor allem von Herr Jerzy Montag (B’90/Die Grünen) und Herr Frank Überall (Politikwissenschaftler und Klüngelexperte) gut dargelegt, warum es schlecht ist, dass die Justizminister der Länder gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sind. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass Ermittlungen im politischen Umfeld verzögert oder sogar ganz eingestellt werden. Eine für meinen Geschmack sehr bedenkliche Einflussmöglichkeit der Politik auf die Judikative, die es in einer Demokratie so nicht geben dürfte. Günter Krings (stellvertretender Fraktionsvorsitzender, CDU) versuchte diesen Missstand zwar zu beschwichtigen, indem er die demokratische und politische Kontrolle der Staatsanwaltschaft verteidigte — und in gewisser Weise hat er damit vielleicht sogar Recht, allerdings wäre hier deutlich mehr Transparenz angebracht. Das von ihm gebrachte Beispiel »Pofalla« taugt meiner Meinung aber wenig, den Standpunkt für die Kontrolle von »wild gewordenen Staatsanwaltschaften« zu festigen. Fälschlicherweise wurde gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla (CDU) wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Aber das kann leider jedem Bundesbürger passieren, auch CDU-Abgeordneten.
Über dieses Thema kam die Diskussionsrunde dann zum Thema Korruption und Bestechung — und hier verging mir dann die gute Laune vollends. Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch mit dem § 108e den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Allerdings greift diese Regelung viel zu kurz. Ein »Gummiparagraph« der letzten Endes nur die direkte Einflussnahme in Parlamentsentscheidungen, also den Verkauf der eigenen Stimme in Abstimmungen unter Strafe stellt. Vorteilnahme für Dritte — zum Beispiel Familienmitglieder, die Partei usw. — fallen ebenso wenig darunter wie ganz allgemein gesprochen das gesamte außerparlamentarische Verhalten des Abgeordneten. Da Entscheidungen im Parlament aber im Vorfeld schon in Fraktions– und Koalitionsverhandlungen bestimmt werden, diese aber durch den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht geschützt werden, ist hier Tür und Tor zur Korruption geöffnet.
Interessant an dieser offensichtlichen Gesetzeslücke ist dabei zudem, dass Deutschland bereits im Dezember 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC) zusammen mit 140 anderen Ländern unterzeichnet hat. Allerdings wurden die UNCAC-Forderungen bis heute in Deutschland nicht umgesetzt, die UN-Vorgaben also noch nicht ratifiziert. Unter anderem unterscheidet die UN-Vereinbarung nicht zwischen Beamten und Abgeordneten. und als Bestechung eines Amtsträgers definiert die UN das mittelbare oder unmittelbare Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils — egal ob für sich oder andere — mit dem Ziel, die Handlung des Amtsträgers in seiner Dienstausübung zu beeinflussen. Diese straffe Regelung gilt im deutschen Gesetz bisher so nur für Beamte. Um dem UN-Abkommen Rechnung zu tragen müsste die Sonderstellung für Abgeordnete aufgehoben werden.
Seit nun über sechs Jahren ist in diesem Bereich nichts geschehen. Eine Anpassung des § 108e StGB, so dass die UN-Vorgaben erfüllt werden, konnte auf Grund des Fehlens einer parlamentarischen Mehrheit im Bundestag trotz vielfach gestarteter Bemühungen nicht durchgesetzt werden. In anderen Bereichen allerdings wurde in den letzten Jahren immer wieder das ein oder andere umstrittene Gesetz — als Beispiele seien hier nur die Vorratsdatenspeicherung oder der so genannte »Hackerparagraph« genannt — mit Verweisen auf Internationale Absprachen und Vorgaben durchgedrückt. Kaum geht es aber um den (Korruptions-)Freiraum der Abgeordneten wird es bedenklich still. Immer wieder geistern große Korruptionsskandale aus anderen Ländern, beispielsweise Italien durch die Medien, die wir oftmals mit einem Schmunzeln verfolgen. Mir vergeht mittlerweile allerdings das Lachen, da mich immer stärker die Befürchtung beschleicht, von einem ganz ähnlichen Sumpf umgeben zu sein — nur besser versteckt. Italien hat die UNCAC-Bestimmungen übrigens ebenfalls unterschrieben und bis heute noch nicht ratifiziert. Keine wirkliche Überraschung, oder?
Jörg Tauss hat nun in seinem Blog tauss-gezwitscher angekündigt, in den nächsten Tagen eine Petition mit der Aufforderung zur Umsetzung der UN-Vereinbarung im Bundestag einzureichen. Sobald die Petition online gezeichnet werden kann sollten wir alle nicht zögern unsere digitale Zustimmung zu diesem Antrag zu geben — und ganz wichtig: weitersagen, informieren und mobilisieren. Die Umsetzung des UN-Übereinkommens ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung zu einem transparenteren Staat. Mit Aktionen wie »Rent-A-Rüttgers« oder Mövenpick-Parteien untergräbt die Politik zur Zeit das Vertrauen der Bürger — hier muss sich etwas ändern. Jetzt.
Ich sehe auch keine Argumente — ohne den Abgeordneten zugleich Böses zu unterstellen — warum sich Politiker dieses Landes gegen die Ratifizierung der UNCAC entscheiden sollten. Liebe Parlamentarier, wie hat man in den letzten Wochen von euch doch immer und immer wieder hören dürfen »Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten!«? Wenn diese Aussage mehr als nur eine leere Phrase war, dann setzt das jetzt auch bitte um.
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Zu beiden Themen gibt es bereits Anträge, die aber leider (noch nicht) in der Antragsfabrik sind:
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm/Änderungsanträge/1._Bundesparteitag_2010
Eine politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten verstösst gegen einschlägiges Völkerrecht bzw. ist mit »Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte« — angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand, und von der Generalversammlung durch Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 gebilligt — unvereinbar.
Zuwiderhandlungen gegen diese — für den Staatsanwalt verbindlichen Richtlinien (Ziffer 23) — sind als völkerrechtswidrige Handlungen i.S.d. Kapitel 1 der UN Res. 56/83 anzusehen und lösen u.a. Wiedergutmachung gem. Artikel 29 ff. b.b. Resolution aus, wobei Artikel 32 die Unerheblichkeit innerstaatlichen Rechts wirksam unterstreicht.
Jörg Hensel
Ringvorsorge