Vorratsdatenspeicher geräumt. Vorerst.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern vormittag um kurz nach zehn mit eindeutigen Worten bestätigt, weswegen knapp 35.000 Menschen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten aller Bundesbürger verstösst gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Ein großer Erfolg für den Datenschutz und die Bürgerrechte — verständlicherweise war dementsprechend der Jubel und die Freude kurz nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe groß. Nach den ersten Analysen des Urteils wurde aber schnell klar, dass zwar in dieser Sache ein Sieg errungen wurde, das Thema Vorratsdaten allerdings noch lange nicht vom Tisch ist.
So bezieht sich das Urteil und die Bestätigung des Verfassungsbruchs durch die Vorratsdatenspeicherung nur auf die vorliegende, konkrete Umsetzung und nicht auf das Speichern von Vorratsdaten allgemein. Damit haben es die obersten Richter nicht gewagt, die entsprechende EU-Richtlinie anzugreifen. So wird explizit vom Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Kommunikationsdaten nicht von vornherein ausgeschlossen oder verboten.
Allerdings, und das ist sehr erfreulich und ein großer Erfolg, haben die obersten Richter die Tragweite von Vorratsdaten und die daraus resultierenden Möglichkeiten und Gefahren zur Erstellung von Bewegungs– und Kommunikationsprofilen erkannt, und die Verbindungsdaten datenschutzrechtlich auf eine Ebene mit Inhaltsdaten gesetzt — mit allen Konsequenzen für eine etwaige Speicherung, Aufbewahrung und die Zugriffskontrolle. Die Hürden für die Politik, ein verfassungskonformes neues Vorratsdatengesetz zu entwerfen sind extrem hoch, der Spielraum, in dem die sich die Gesetzgeber bewegen können, sehr klein.
Wieder einmal mussten die Karlsruher Richter also den Politikern in unserem Land einen Verfassungsbruch nachweisen und ein Gesetz, das gegen unsere Grundrechte verstösst »einkassieren«. Die Hoffnung, dass sich der ein oder andere der 366 Bundestagsabgeordneten, die damals für das Gesetz und den Verfassungsbruch gestimmt haben jetzt im Nachhinein ein paar Gedanken dazu macht wird wahrscheinlich nicht erfüllt werden. In meinen Augen sollten sich diese Abgeordneten dafür in Grund und Boden schämen, unsere Verfassung in den letzten Jahren so oft wie nie zuvor mit Füßen getreten zu haben. Eine Entschuldigung gegenüber dem von ihnen vertretenen Volk für die erneut bestätigt schlampige Arbeit im Gesetzgebungsverfahren ist schon längst mehr als überfällig. Vielleicht wäre das jetzt auch ein guter Zeitpunkt für den Bundespräsidenten, sich im Namen des Parlaments und auch für seine eigene verfassungsrechtliche Blindheit zu entschuldigen.
Der zum damaligen Zeitpunkt amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble hat einmal in einem Interview sinngemäß gesagt, dass das »Grundgesetzt eine Art rote Linie darstellt, der man sich bei neuen Gesetzen immer soweit annähern muss, wie es eben möglich ist.« Dass da die ein oder andere Übertretung mal vorkommt sei ganz normal. Mir wird Übel, wenn ich solche Aussagen höre. Es zeugt nicht gerade von Respekt vor den Grundrechten, wenn man immer versucht, bis zum äußerst Machbaren zu gehen. Gerade in puncto Datenschutz und Bürgerrechte sollte, im Hinblick auf die Freiheit des Einzelnen — und genau die soll die Verfassung in besonderem Maße schützen — eine Gesetzgebung immer versuchen, sich darauf zu beschränken, sich auf das nur unbedingt Notwendigste zu beschränken, ganz nach dem Grundsatz »soviel wie nötig, so wenig wie möglich«.
Innenminister de Maizière (CDU) hat schon angekündigt, so schnell wie möglich an einer Neufassung der Vorratsdatenspeicherung arbeiten zu wollen, um eine verfassungskonforme Version in Kürze im Parlament vorstellen zu können. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), übrigens eine der Beschwerdeführerinnen vor dem Bundesverfassungsgericht, mahnt hingegen Besonnenheit an. Ein neues Gesetz dürfe nicht wieder »mit der heißen Nadel gestrickt werden«. Hier bahnt sich innerhalb der schwarz-gelben Koalition ein weiterer Konflikt an, der zu vielen Diskussionen führen wird.
Und genau das ist es, was wir jetzt brauchen. Eine breite und offen geführte Diskussion über die zukünftigen Pläne einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht dem Parlament auferlegt hat, sind hoch. Eine Neufassung des Gesetzes wird zu weitreichenden Konsequenzen in der praktischen Umsetzung führen, um den von den Verfassungsrichtern auferlegten Bedingungen gerecht zu werden. Allein die notwendig werdenden finanziellen und personellen Mittel, die von Providern und Zugangsanbietern in die nötige Infrastruktur gesteckt werden müssten, sind so enorm hoch, dass viele kleine Provider an den Rand der Existenz gedrückt werden. Schätzungsweise trifft dies in Deutschland etwa 6.000 (!) Unternehmen, die den Aufwand gar nicht oder nur mit größten Anstrengungen stemmen können. Hier werden also zu den Datenschutzdiskussionen auch wirtschaftliche Argumente mit einfließen müssen.
Wie wird es jetzt weitergehen? Wolfgang Bosbach (CDU) hat in der Sendung »phoenix Runde« am gestrigen Abend bereits angekündigt, dass es auch bei einer Neufassung eines Vorratsdatengesetzes zu Verfassungsstreitigkeiten kommen wird. Mir fehlen bei solchen Aussagen die Worte. Anstatt sich der Ohrfeige, die man Stunden vorher vom höchsten Gericht bekommen hat bewusst zu werden kündigt man ohne Scham schon den nächsten Verfassungsbruch an. In meinen Augen sind solche Personen in führenden Positionen in der Politik extrem fehl am Platz und sollten ihren Stuhl im Parlament mit sofortiger Wirkung räumen.
Fürs Erste sind die Vorratsdaten bei den Providern gelöscht, es werden keine weiteren Daten erfasst oder gespeichert und den Ermittlungsbehörden ist es untersagt, in eventuell noch vorhandene Daten Einblick zu nehmen. Aber das ist nur ein vorübergehender Zustand. Da das Gesetz zur Speicherung der Verbindungsdaten auf Grund einer EU-Richtlinie eingeführt wurde wird es in Deutschland schon bald eine neue Umsetzung geben. Der einzige Weg, die Vorratsdatenspeicherung komplett zu kippen ist der Weg über den europäischen Gerichtshof. Hier muss nun ebenfalls eine Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Privatsphäre und den Datenschutz angeregt werden. Der AK Vorratsdatenspeicherung plant schon, den Kampf auf europäischer Ebene aufzunehmen. Die Chancen auf Erfolg stehen dabei aber gar nicht so schlecht, wie man im ersten Moment annehmen möchte. Durch den mittlerweile in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist das Europaparlament in seiner Position gestärkt und könnte in diesem Fall positiv Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Es wird auf jeden Fall spannend bleiben. Bis dahin sollte Deutschland sich ein Beispiel an Schweden, Österreich und Rumänien nehmen — hier wurde die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis heute noch nicht umgesetzt.
Das gestrige Urteil wird auf jeden Fall weitreichende Folgen für die Bundespolitik haben. Hier bleibt jetzt abzuwarten, wie es sich auch auf andere Vorratsdatenprojekte wie zum Beispiel ELENA auswirken wird. Fakt ist, dass die bisher zur Verfügung gewesenen Vorratsdaten nicht in dem Sinne Ermittlungen bei Straftaten unterstützt haben, wie es Befürworter immer behauptet haben. In den meisten Fällen wären die auch ohne Vorratsdaten vorhandenen Verbindungsdaten ausreichend gewesen. In wie weit sich in Zukunft der oben schon angesprochene Aufwand, den ein neues Gesetz zwangsläufig bringen wird, lohnt, sollte erstmal ermittelt werden.
Auch wenn die anfangs große Freude über das Verfassungsurteil nach genauerer Betrachtung teilweise im Halse stecken blieb, so ist es doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist und bleibt aber auch ein trauriges Zeugnis davon, dass die Gesetzgebung dieses Landes in den letzten Jahren eine extreme Position angenommen hat und das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz immer wieder die Notbremse ziehen musste. Da fragt man sich so langsam, wofür man alle vier Jahre noch wählen geht, wenn die Arbeit doch von Gerichten gemacht wird.
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